Krankengymnastik / Ergotherapie / Logopädie

Physiotherapie ist z. B. nach großen Gelenkoperationen und nach Schlaganfällen zur Mobilisation unerlässlich. Die Kontingente für Krankengymnastik ("Budget") sind so ausgelegt, dass sie gerade für diese Patienten ausreichen.

Wir hatten Ihnen bislang auch ggf. dann Krankengymnastik verordnet, wenn Sie z. B. unter langanhaltenden, kräftigen Rückenschmerzen oder andauerndem Nackenschmerz mit Kopfschmerz litten.

 

Für diese sinnvollen, keineswegs wahllos ausgestellten Rezepte wurde uns im april 2012 eine existenzbedrohende Strafzahlung in fünfstelliger Hähe angedroht, so dass solche sinnvollen Rezepte durch uns in der Regel nicht mehr verordnet werden können.

"gekreuzte" Medikamente auf dem Rezept

Seitens der Krankenkassen werden bei den meisten gebräuchlichen Medikamenten sogenannte "Rabattverträge" mit Pharmaziefirmen geschlossen, um die Kosten teils drastisch zu senken. Die Qualität der Medikamente bleibt dabei gleichwertig, da renommierte Firmen mit hohem Standard üblicherweise den Vorzug bei diesen Verträgen bekommen.

 

Als Ärzte werden wir massiv unter Druck gesetzt, nicht durch das Kreuz auf dem Rezept diese Regelung zu blockieren.

 

Da wir generell (außer bei Schilddrüsenhormonen oder Opioiden) nicht "kreuzen", profitieren aber auch Sie: Nur so ist es bei dem uns auferlegten Budget möglich, bei komplexen Erkrankungen auch auf teure innovative Medikamente für Sie zurückgreifen zu können.

Schulatteste

Das Ausstellen von ärztlichen Attesten für erkrankte Schüler ist ein Service, der von den Krankenkassen nicht vorgesehen ist.

 

Nicht nur im Oberstufenbereich wirrd er aber leider regelmässig von den Schulen erwartet.


Nach Möglichkeit sollten die Eltern die Erkrankung ihrer Kinder attestieren!


Bitte beachten Sie:

Wird dennoch ein Attest nach Untersuchung benötigt, berechnen

auch wir die übliche Attestgebühr von 2 Euro.

Information für alle Privatversicherten

Seit Anfang 2013 lassen wir unsere Abrechnung statt von der PVS (Privaten Verrechnungsstelle) in Bremen nun von der PVS Niedersachsen in Oldenburg durchführen.
Aus diesem Grund erbitten wir von jedem Patienten erneut eine Unterschrift an der Anmeldung, in der Sie uns die Abrechnung über die neue Stelle ermöglichen.

Patientenverfügung

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihren Willen in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen und andere Themen festzusetzen, um im "Falle des Falles" die Behandlung zu erhalten, die Sie wünschen?

An der Anmeldung unserer Praxis erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro eine Muster-Patientenverfügung. Aufgrund der aktuellen Rechtslage hat diese auch ohne teuren Notarbesuch weitgehende Rechtsgültigkeit. Entscheiden Sie sich für eine solche Verfügung, bitten wir Sie, diese uns in Kopie oder zum scan zur Verfügung zu stellen, um über Ihren Willen informiert zu sein.